AGB´s

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 von Adventure Water 

 

1.Geltungsbereich, Leistungsinhalt:

           
Adventure Water erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Die AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Adventure Water  und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.      

Dieser Vertrag umfasst alle Verpflichtung als Tiroler Schluchtenführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.        
Die in den Programmen bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden.

Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben von Adventure Water  gegenüber.  
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Schluchtenführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind.

Der Schluchtenführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.  
Trotz bester Tourenplanung und Führung, kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele oder Tourenerlebnis abgeben werden.

Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen obliegen alleinig dem Schluchtenführer. 
Für aus Sicherheitsgründen (wie Steinschlag, Erdrutsch, Hohe Wasserstände, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.       
Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.  
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit der Bestätigung der Buchung , sich den Anordnungen des Schluchtenführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen.

Sollten diese von den Gäste ignoriert werden, kann Adventure Water und der Schluchtenführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

2. Vertragsabschluss:


Der Vertrag zwischen dem Gast und Adventure Water kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht.

Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich.

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt.

Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss einer Buchung für die Leitung einer Canyoningtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.

Dem Schluchtenführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen

unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern.

Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.

 

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 30% zu leisten, die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor Tourantritt auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einzulangen.

In Absprache und mit gegenseitigen Einverständnis von Adventure Water kann auch Barzahlung vor Ort, vor Tourantritt vereinbart werden.

Gerne kann auch Kartenzahlung vor Ort und vor Tourenantritt vereinbart werden.

 

Angaben Bankverbindung:

 

Bank: Sparkasse Elbigenalp

Kontoempfänger: Stephanie Falger

Iban: AT50 2050 9000 0028 6237

BIC: SPREAT21XXX

 

 

3. Wechsel in der Person des Gastes:


Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung Adventure Water binnen angemessener Frist vor der Canyoningtour mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand.

Ein Ablehnen der Übertragung durch Adventure Water ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.

 

4. Mindestteilnehmerzahl:          


Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Ist dies nicht der Fall, so ist Adventure Water berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet.

Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens Adventure Water besteht jedoch nicht.

 

5. Versicherungen:


Der Schluchtenführer verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit der geplanten Tour sind von den Gästen selbst abzuschließen.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind.

Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.    
Es besteht grundsätzlich keine Rücktritts­versicherung.

Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.

 

6. Gewährleistung:


Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist.

Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Canyoning Tour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den Schuchtenführer.

Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B.  mangelnde Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten

 

7. Schadenersatz:


Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist Adventure Water den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im

 

Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.

Adventure Water haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit.

Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach, mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.   
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen, nehmen die Gäste an den Canyoning Touren auf eigene Gefahr teil.

Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Der Schluchtenführer kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Kälteschaden, Steinschlag, u.dgl.) ergeben, übernehmen.

Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert. 
Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt.

Für Tourenerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt.

Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.

Des weiteren haftet der Schluchtenführer oder Adventure Water nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen, die auf der Tour mitgeführt werden. Diese sind zum Beispiel: Schmuck, Uhren, Kameras ,Piercings u.dgl.

 

8. Rücktritt vom Vertrag:


Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 90 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt  entstehen folgende Kosten:

 

§ bis 30Tage vor Tour-Antritt 10% vom Honorar, mindestens aber 50 Euro Bearbeitungsgebühr

§  29. bis 14. Tag vor Tour-Antritt 25%

§ 13. bis 9. Tag vor Tour-Antritt 50%

§  bis 5. Tag vor Tour-Antritt 75%

§  ab 24 Stunden vor Beginn 100 % des jeweiligen Honorars.

Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels, Ferienwohnung bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen.

Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.      
Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 75% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen von Adventure Water einbehalten werden.

 

9. Rücktritt des Schluchtenführers und Adventure Water:        


Muss der Schluchtenführer aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen.

Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Pandemien, Wetterverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorares wird rückerstattet.

 

10. Rücktritt seitens Adventure Water nach Antritt der Tour:

 

Adventure Water  wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.
In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, Adventure Water  gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.

 

11. Änderungen des Vertrages:

 

Adventure Water behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses von Adventure Water  liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs- oder Begehungskosten, die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.    

Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten.

Nach geltendem Bergsportführergesetz ist der Schluchtenführer zum Abbruch einer Tour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche an Adventure Water gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal.

 

Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Vertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist Adventure Water zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt.

Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.

 

12. Auskunftserteilung an Dritte:        

 

Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

 

13. Datenschutz und Werbung:

 

Adventure Water ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke von Adventure Water verwendet werden dürfen.

 

14. Schlussbestimmungen:

 

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

  

FAQ,s

  

Fragen zur Buchung:

 

Bis wann muss ich die Ferienwohnung oder die Touren buchen? 

 

Wir empfehlen dir, die Ferienwohnung oder die Touren rechtzeitig zu buchen. Gerade die Wochenenden und die Sommertage im Juli und August sind sehr beliebt und schnell ausgebucht. Je eher du buchst, desto besser.

 

Wie lang kann ich kostenfrei stornieren? 

 

 Ab Buchung ist deine Reservierung verbindlich!

Bei Stornierung müssen wir uns an unsere AGB und Richtlinien halten bzw. sind wir auch gerne flexibel im Zuge der Corona Regelungen und Maßnahmen. 

 

Wie funktioniert die Bezahlung?

 

Bei uns zahlst du bei der Buchung eine Anzahlung, um die Tour oder Ferienwohnung fix zu reservieren. Den Rest kannst du dann 10 Tage vor Anreise per Überweisung oder in Bar vor Ort bezahlen. 

 

 

 

Fragen zum Thema Canyoning: 

 

Was ist Canyoning?

 Unter Canyoning (auch Schluchteln oder Schluchtenwandern) versteht man das Begehen einer Schlucht, in geeigneter Ausrüstung, von oben nach unten in das Tal, in  verschiedenen Varianten. Um dies zu bewältigen muss man je nach Schlucht Abseilen, Rutschen, Schwimmen, Springen, Abklettern und manchmal sogar tauchen.

 

Wie gefährlich ist Canyoning?

Canyoning erfordert ein hohes Maß an alpin- und wassertechnischer Qualifikation. Ist man erst einmal in eine Tour eingestiegen, ist ein Rückzug vor Ende der Tour oft nicht mehr möglich. Diese Sportart sollte von Anfängern nur unter kundiger Anleitung durchgeführt werden.  

Bei Canyoning Touren sollte man einen ortskundigen sowie zertifizierten Schluchtenführer buchen.

 

Wie sportlich muss ich für Canyoning sein?

Canyoning ist eine Extremsportart, die einiges vom Körper abverlangt. Somit sollte man eine Grundkondition haben. Durch die höhen Wasserfälle sollte man auch Schwindelfrei sein und das alles im Wasser ist und manchmal das Wasser auch spontan sich erhöhen kann, sollte man auch Schwimmen können.

 

Was brauche ich für Canyoning?

In der Regel wird die gesamte Ausrüstung vom Anbieter gestellt, das heißt Neopren-Anzug, Neopren-Socken, Canyoning-Schuhe, Gurt und Helm.

Sollte euer Anbieter keine Schuhe in eurer Größe zu Verfügung haben, empfehle Ich knöchelhohe feste Schuhe, die nicht zu schwer werden, wenn sie nass sind.

Unter dem Neopren-Anzug wird für gewöhnlich Badebekleidung getragen, entweder Badehose oder Bikini/Badeanzug.

Weiters empfehle Ich  ein Funktionsshirt ohne Baumwollanteil. 

Es ist angenehm für einen eventuellen Zustieg und etwas wärmer während der Tour .

Hier noch eine kleine Liste, die Ihr selbst mitbringen müsst:

Bikini, Badeanzug, Badehose

Handtuch

Falls Kontaktlinsenträger: Reservelinsen

Wichtige persönliche Medikamente wie z.B. Antiallergikum, Asthmaspray etc.

kleine Trinkflasche, kein Glas

kleiner Snack, z.B. Müsliriegel

Funktionshirt, keine Baumwolle 

 

Kann ich Canyoning auch bei Regen machen?

Beim Canyoning kommt es natürlich auf mehrere Faktoren an um diese Frage zu beantworten. 

Hier ein paar kurze Punkte :

Wieviel Wasser „verträgt“ eine Schlucht?

Wie groß ist das Einzugsgebiet bzw. wie ist der Bodenaufbau beschaffen an der Schlucht(Gestein oder Wald- und Wiesenboden)?

Hat die Schlucht Schlüsselpassagen und Notausstiege?

Diese Dinge werden schon bei der Planung berücksichtigt. 

Daher ist es nicht möglich bei Regen Canyoning zu machen. Sollte man aber von einem Regen in Tour überrascht werden, geht man mit dem Guide zusammen aus der Schlucht oder im Notfall nimmt man einen Notausstieg. 

 Es existieren auch Schluchten mit Wasserfassungen am Oberlauf (zBsp. Staudamm), sodass diese auch bei Regen noch ohne Probleme begangen werden können.

Ich empfehle aber das man Canyoning nur bei schönem Wetter und passenden Wasserstand machen soll. 

 

Canyoning für Anfänger/ Kinder ?

Wie bei vielen Sportarten gibt es auch beim Canyoning verschiedene Schwierigkeitsstufen.

Die Tour für Familien, Kinder werden je nach Alter (bei mir ab 10 Jahre ) und der körperlichen Verfassung gewählt.  

Bei Canyoning-Anfänger/ Kindertouren können in der Regel alle Rutschen und Sprünge umgangen bzw. abgeseilt werden.

Die Kinder werden vom Guide passiv abgeseilt. Ein Erwachsener Anfänger kann auch vom Guide abgeseilt werden, sollte er/sie sich das selbst nicht gleich zutrauen.

Schwindelfreiheit und gute Schwimmkenntnisse sind Voraussetzung für eine Tour.

 

 

 

Fragen zum Thema Kneippen:

 

 Was ist Kneippen?

Die Kneipp-Therapie ist ein nach dem Pfarrer Sebastian Kneipp benanntes Behandlungsverfahren, das Wasseranwendungen, Pflanzenwirkstoffe, Bewegungs- und Ernährungsempfehlungen beinhaltet. Diese können sowohl vorbeugend als auch zur Behandlung bestehender Erkrankungen am ganzen Körper eingesetzt werden.

 

Kneippen fördert die Durchblutung und steigert die Abwehr. Frische Luft und kaltes Wasser – die Kneipptherapie nutzt die wärmende und heilende Kraft der Kälte.

 

Wie gefährlich ist Kneippen?

An sich ist Kneippen nicht gefährlich. Solltest du aber Vorerkrankungen oder Erkrankungen haben, teile dies mir bitte mit, damit ich darauf eingehen kann, denn gewisse Anwendungen sind für manche nicht geeignet.

 

Ab welchem Alter ist Kneippen?

Kneippen hat keine Altersbeschränkung und darf von klein auf bis ins Hohe Alter angewendet werden. Man sollte aber immer die Kneipp-Regeln beachten. 

 

Kann ich auch bei schlechten Wetter kneippen?

Ja natürlich können wir bei jedem Wetter kneippen, was sogar gut ist, denn jede Jahreszeit hat etwas besonderes beim Kneippen und das gute ist man kann das Kneippen auch in den  Innenbereich verlegen und  anwenden (zBsp. in der Dusche oder  Badewanne zu Hause oder auch in Wellnessanlagen in Hotels etc...

 

Was brauche ich fürs Kneippen?

Also für das Kneippen ist der ganze Körper gefragt. Wichtig ist das man sich wohl fühlt und fit ist, wenn man eine Anwendung machen möchte. 

Hier eine kleine Liste was Ihr selbst mitbringen müsst : 

Leichte Kleidung , die man gut hochkrempeln kann an den Armen und Beinen

Man kann auch gerne Badebekleidung mitbringen für Ganzkörperanwendungen.

Leichtes Schuhwerk wo Ich schnell rein und raus schlüpfen kann  oder auch Flip Flops / Badeschuhe sind gerne gesehen.

kleine Trinkflasche, 

kleiner Snack, z.Bsp. Apfel

Sonnenschutz (Hut, Kappe, Sonnenbrille)bei schönem Wetter

Regenschirm oder Regencape, sollte doch mal der Regen uns überraschen